Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Hosting und Websiteerstellung
Folgende AGB sind gültig für co-operation (vertreten durch Dominik Haf, Landsberger Str. 14, 82256 Fürstenfeldbruck und Marius Mühlberger, Austraße 34a, 87642 Halblech, im folgenden "co-operation" genannt).
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz:
a) Beanstandungen bitte an co-operation, Anschrift siehe oben. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von co-operation oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an co-operation, Anschrift siehe oben, widersprechen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn co-operation nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) co-operation erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn co-operation sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) co-operation ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. co-operation weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 3 Wochen widerspricht.
(4) co-operation behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) iVm § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten von co-operation
(1) co-operation gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom co-operation liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert co-operation den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt co-operation dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support via eMail und Telefon nach Absprache. co-operation leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf co-operation die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§3.1 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über co-operation eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, co-operation wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern co-operation nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
(2) co-operation hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er co-operation hiervon unverzüglich unterrichten. co-operation ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 7.669,38 in Worten: siebentausendsechshundertneunundsechzig Euro und achtunddreißig Eurocent) stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde co-operation hiermit frei.
§3.2 Internet-Präsenzen
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
§4 Software / Klassen & Module
(1) Es wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden übernommen die durch die Nutzung von Software oder Klassen und Module enstehen die von co-operation gestellt werden. (2) Der Kunde ist verpflichtet sich gegen alle auftretenden Probleme abzusichern. (3) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Nutzung von Software oder Klassen und Module beruhen, stellt der Kunde co-operation hiermit frei.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlung kann die Wiederherstellung nicht garantiert werden.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich co-operation jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden
(3) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der co-operation behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. co-operation behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Die eMailadresse die der Kunde gegenüber co-operation bei Vertragsabschluss angegeben hat ist mindestens einmal wöchentlich abzurufen. Eingehende eMailnachrichten an diese Adresse sind gleichwertig zu schriftlichen zugesendeten Nachrichten. Eine Änderung dieser eMailadresse ist co-operation mindestens eine Woche vor Vollzug schriftlich mitzuteilen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, co-operation zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und co-operation unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. co-operation kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt co-operation dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß Abmachung bei Vertragsabschluss in Rechnung. Über Änderungen im Bezug auf Abrechnungsvolumen und Kostenänderungen wird der Kunde schriftlich informiert. Sollte er mit den Änderungen nicht einverstanden hat er das Recht binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich eine Kündigung einzureichen. co-operation ist es freigestellt die Kündigung anzunehmen oder den Vertrag unter den ursprünglichen Bedingungen weiter bestehen zu lassen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von co-operation gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist co-operation zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eindeutige Verstöße gegen bestehende Gesetze werden zudem polizeilich angezeigt.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von co-operation mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von co-operation. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann co-operation, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen.
§7 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils von co-operation erstellten Angebot. Wurden keine Angaben gemacht kann jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober gekündigt werden, falls dies mindestens einen Monat im Voraus schriftlich angekündigt wurde.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für co-operation insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
(5) Bereits bezahlte Entgelte werden von co-operation im Kündigungsfall nicht zurückerstattet.
§8 Preise und Zahlung
(1) Die im Auftrag vereinbarten Entgelte bucht co-operation monatlich/pro Quartal/jährlich (je nach Auftragssumme) im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte co-operation durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. Sollten mit einem Auftrag andere Zahlunszeiträume schriftlich vereinbart worden sein, so sind diese gültig.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von co-operation gutgeschrieben sein.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist co-operation zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist co-operation zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(5) co-operation ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(6) co-operation ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(7) Gegen Forderungen von co-operation kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
§9 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von co-operation erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. co-operation behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Veröffentlichung auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn co-operation von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird co-operation die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde co-operation hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit co-operation für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern co-operation dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an co-operation zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
§11 Gewährleistung
(1) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(2) co-operation weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. co-operation garantiert nicht, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. co-operation gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass die eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.
§12 Haftungsbeschränkung
(1) co-operation haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet co-operation nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet co-operation nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung von co-operation ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von co-operation.
§13 Datenschutz
(1) co-operation weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Anzahl und Dauer der Verbindungen, Up- und Downloads), von co-operation während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt co-operation auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) co-operation verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. co-operation wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als co-operation gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(3) co-operation weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst die Verantwortung.
§14 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, co-operation im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von co-operation örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Fürstenfeldbruck oder Halblech-Trauchgau erheben.
§16 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen von co-operation können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.











